ERBRECHT & NACHLASS
Im Laufe des Lebens stellen sich diverse Fragen mit Bezug zum Erbrecht, insbesondere zur Nachlass- und Vorsorgeplanung: Welches ist der geeignete Güterstand? Wann brauche ich einen Ehevertrag? Wie errichte ich ein Testament oder einen Erbvertrag? Wie kann ich den überlebenden Ehegatten bestmöglich absichern? Zu welchem Erbteil kann ich meinen Lebenspartner als Erbe einsetzen? Wer schaut für mich, wenn ich nicht mehr selbst für mich sorgen kann? Wie nehme ich eine Erbteilung vor? Die Nachlass- und Vorsorgeplanung kann dabei helfen, dass im Todesfall oder im Falle einer Urteilsunfähigkeit Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden und nicht einfach das Gesetz zur Anwendung kommt. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung in ehegüter- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei beschränken wir uns nicht nur auf die klassischen erbrechtlichen Kernpunkte, sondern berücksichtigen stets auch die konkreten familiären, steuerrechtlichen und unternehmensrechtlichen Gegebenheiten.
Unser Fokus liegt auf der notariellen Errichtung von Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträgen, dem Abfassen von Testamenten und Vorsorgeaufträgen sowie auf der Übernahme von Willensvollstreckungsmandaten. Darüber hinaus begleiten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche in Verhandlungen und vor Gericht.
Unsere Leistungen im Überblick
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Nationale und internationale Nachlassplanung und -abwicklung
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Güterrechtliche Planung
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Eheverträge (Wahl des Güterstands, Regelung des Ehegattenunterhalts, Regelung für Auflösung durch Tod oder Scheidung etc.)
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Erbverträge (Änderung der gesetzlichen Erbfolge, Enterbung, Vermächtnis etc.)
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Erbverzichtsverträge
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Testamente
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Willensvollstreckungen
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Erbteilungen
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Errichtung einer Stiftung
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Vorsorgeaufträge, Generalvollmachten und Patientenverfügungen
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Beratung in der Unternehmensnachfolge
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Beratung, aussergerichtliche Vertretung und Prozessführung